Anbieterwechsel

Stromanbieter wechseln: So geht es in 5 Schritten

Der Wechsel des Stromanbieters ist einfacher als viele denken. Die Versorgung wird nicht unterbrochen, die Kündigung übernimmt meist der neue Anbieter. Wir erklären den Prozess Schritt für Schritt.

Der Wechselprozess in 5 Schritten

1

Jahresverbrauch und aktuellen Tarif prüfen

Schauen Sie in Ihre letzte Jahresabrechnung: Wie hoch ist Ihr Verbrauch in kWh? Wie lang ist Ihre Kündigungsfrist? Wann endet die Vertragslaufzeit?

Wo finde ich das? Jahresabrechnung oder Kundenkonto beim aktuellen Anbieter. Verbrauch steht oft als "Jahresverbrauch (kWh)" angegeben.

2

Tarife vergleichen und neuen Anbieter wählen

Geben Sie Ihre PLZ und Ihren Verbrauch in einen Tarifvergleich ein. Filtern Sie nach Ihren Prioritäten (Preis, Ökostrom, Vertragslaufzeit, Preisgarantie).

Tipp: Achten Sie auf Jahreskosten ohne Bonus, um den echten Preis ab Jahr 2 zu sehen.

3

Vertrag beim neuen Anbieter abschließen

Füllen Sie das Online-Formular aus. Sie benötigen: PLZ, Verbrauch, aktuellen Anbieter, Zählernummer (steht auf dem Stromzähler oder der Abrechnung), gewünschtes Lieferdatum.

Kündigungsvollmacht: Der neue Anbieter kündigt meist automatisch für Sie beim alten Anbieter. Sie müssen dafür eine Vollmacht erteilen (im Vertragsformular).

4

Bestätigung abwarten (optional: selbst kündigen)

Der neue Anbieter meldet sich beim Netzbetreiber und beim alten Versorger. Sie erhalten Vertragsbestätigungen per E-Mail oder Post.

Selbst kündigen? Nur nötig bei Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung, Umzug) oder wenn die Kündigungsfrist sehr kurz ist. Sonst übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

5

Wechsel abschließen und Zählerstand ablesen

Zum Stichtag (Lieferbeginn) lesen Sie Ihren Zählerstand ab und teilen ihn beiden Anbietern mit. Der alte Anbieter rechnet bis zum Stichtag ab, der neue ab dem Stichtag.

Fertig! Ab jetzt werden Sie vom neuen Anbieter beliefert. Die Stromversorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.

Wie lange dauert der Wechsel?

Typischer Ablauf:

  • Grundversorgung: Wechsel innerhalb von 2–4 Wochen möglich (kurze Kündigungsfrist)
  • Sondertarif: Wechsel zum Ende der Vertragslaufzeit + Kündigungsfrist (meist 4–12 Wochen vorher kündigen)
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhung oft 2 Wochen Sonderkündigungsfrist

Planen Sie mindestens 6–8 Wochen ein, wenn Sie zum Vertragsende wechseln wollen. So haben Sie genug Zeit für Vergleich, Vertragsabschluss und Kündigungsfrist.

Wann sollten Sie selbst kündigen?

1. Bei Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht)

Wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (meist 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung). Kündigen Sie selbst, um die kurze Frist zu nutzen. Mehr zum Sonderkündigungsrecht

2. Bei Umzug

Umzüge sind oft ein Sonderkündigungsgrund. Prüfen Sie Ihre AGB. Kündigen Sie selbst und geben Sie das Umzugsdatum an.

3. Bei sehr kurzer Kündigungsfrist

Wenn die Kündigungsfrist nur noch wenige Tage beträgt und Sie unsicher sind, ob der neue Anbieter rechtzeitig kündigt, sichern Sie sich ab und kündigen selbst.

In allen anderen Fällen: Kündigung dem neuen Anbieter überlassen

Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Das ist bequemer und Sie vermeiden Fehler (z.B. falsche Kündigungsfrist).

Häufige Fehler beim Anbieterwechsel

  • Kündigungsfrist verpassen

    → Setzen Sie sich eine Erinnerung 3 Monate vor Vertragsende, um rechtzeitig zu vergleichen und zu wechseln.

  • Zählernummer falsch angeben

    → Prüfen Sie die Zählernummer (steht auf dem Stromzähler oder der Abrechnung) genau. Falsche Nummern verzögern den Wechsel.

  • Zweimal kündigen (selbst + neuer Anbieter)

    → Wenn der neue Anbieter kündigt und Sie auch, kann es zu Verwirrung kommen. Entscheiden Sie sich für einen Weg.

  • Verbrauch zu niedrig angeben

    → Wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch höher ist, zahlen Sie Nachzahlungen. Orientieren Sie sich an der letzten Jahresabrechnung.

  • Zählerstand nicht ablesen

    → Lesen Sie zum Stichtag den Zählerstand ab, um korrekte Abrechnungen zu ermöglichen. Ohne Ablesung schätzen beide Anbieter.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Stromversorgung beim Wechsel unterbrochen?

Nein. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie lückenlos zu beliefern, falls es zu Problemen kommt (z.B. Anbieter geht pleite, Wechsel verzögert sich).

Muss ich meinen Stromzähler wechseln?

Nein, der Zähler gehört dem Netzbetreiber und bleibt gleich. Nur bei dynamischen Tarifen benötigen Sie einen Smart Meter (intelligenter Zähler).

Kann ich jederzeit wechseln?

In der Grundversorgung: ja, mit 2 Wochen Frist. Bei Sondertarifen: nur nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung, Umzug).

Was passiert, wenn der neue Anbieter pleitegeht?

Sie fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Die Versorgung läuft weiter, Sie können sofort (2 Wochen Frist) zu einem anderen Anbieter wechseln.

Kostet der Wechsel Gebühren?

Nein. Der Wechsel selbst ist kostenlos. Achten Sie aber auf mögliche Gebühren im neuen Vertrag (z.B. Servicepauschalen).

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